Immobiliensteuer bei Genossenschafts- und Eigentumswohnungen – worin liegt eigentlich der Unterschied?

Immobiliensteuer bei Genossenschafts- und Eigentumswohnungen – worin liegt eigentlich der Unterschied?

Wer in Deutschland eine Wohnung kaufen oder beziehen möchte, steht oft vor der Wahl: Eigentumswohnung oder Genossenschaftswohnung? Der Unterschied liegt nicht nur in der Art des Besitzes, sondern auch in der steuerlichen Behandlung. Viele sind überrascht, wie unterschiedlich die Immobiliensteuer in beiden Fällen funktioniert. Hier erfährst du, welche Steuern anfallen und worauf du als Eigentümerin oder Genossenschaftsmitglied achten solltest.
Was versteht man unter Immobiliensteuer?
Unter dem Begriff Immobiliensteuer werden in Deutschland verschiedene Abgaben zusammengefasst, die mit dem Besitz oder der Nutzung einer Immobilie verbunden sind. Die wichtigsten sind:
- Grundsteuer – eine kommunale Steuer, die auf den Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude erhoben wird.
- Grunderwerbsteuer – eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt.
- Einkommensteuer auf Mieteinnahmen oder Veräußerungsgewinne – relevant, wenn die Immobilie vermietet oder verkauft wird.
Wie diese Steuern greifen, hängt entscheidend davon ab, ob du eine Eigentumswohnung besitzt oder Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft bist.
Eigentumswohnung: Direkte Steuerpflicht für Eigentümer
Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Wohnung bist du rechtlich im Grundbuch eingetragen und besitzt einen Anteil am Grundstück sowie an den gemeinschaftlichen Flächen. Damit bist du auch direkt steuerpflichtig.
- Grundsteuer: Du zahlst sie jährlich an die Gemeinde. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Grundsteuerwert, der seit der Grundsteuerreform 2025 auf neuen Bewertungsgrundlagen beruht.
- Grunderwerbsteuer: Beim Kauf fällt einmalig Grunderwerbsteuer an, deren Höhe je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises liegt.
- Einkommensteuer: Wenn du deine Wohnung vermietest, musst du die Mieteinnahmen versteuern. Gleichzeitig kannst du bestimmte Kosten, etwa für Instandhaltung oder Zinsen, steuerlich absetzen.
Diese Steuern gehören zu den laufenden und einmaligen Kosten, die du als Eigentümer einplanen solltest. Änderungen bei der Grundsteuerreform können künftig zu Anpassungen führen – sowohl nach oben als auch nach unten.
Genossenschaftswohnung: Indirekte Steuer über die Genossenschaft
Bei einer Genossenschaftswohnung ist die Situation anders. Du bist kein Eigentümer einer konkreten Wohnung, sondern Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft, die das gesamte Gebäude besitzt. Du erwirbst also Geschäftsanteile an der Genossenschaft und erhältst im Gegenzug ein dauerhaftes Nutzungsrecht an einer Wohnung.
- Grundsteuer: Diese wird von der Genossenschaft als Eigentümerin des Gebäudes gezahlt. Die Kosten werden über die monatliche Nutzungsgebühr (vergleichbar mit der Miete) auf die Mitglieder umgelegt.
- Grunderwerbsteuer: Beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an, da kein Grundstück im eigentlichen Sinne gekauft wird.
- Einkommensteuer: Du zahlst keine Einkommensteuer auf die Nutzung deiner Wohnung, da du keine Mieteinnahmen erzielst. Eventuelle Dividenden aus Genossenschaftsanteilen können jedoch steuerpflichtig sein.
Damit bist du als Genossenschaftsmitglied steuerlich entlastet, hast aber auch weniger Einfluss auf die finanzielle Entwicklung der Immobilie, da diese von der Genossenschaft verwaltet wird.
Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?
Die Grundsteuerreform, die ab 2025 vollständig greift, betrifft vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Bewertung der Grundstücke und Gebäude erfolgt künftig nach neuen Kriterien, die den tatsächlichen Marktwert besser widerspiegeln sollen. Dadurch kann sich die Grundsteuer in vielen Regionen verändern.
Für Genossenschaften gilt das Gleiche: Steigt der Grundsteuerwert der Immobilie, erhöhen sich die Kosten für die Genossenschaft – und damit möglicherweise auch die Nutzungsgebühren für die Mitglieder. Die Steuerpflicht bleibt jedoch bei der Genossenschaft selbst.
Welche Wohnform ist steuerlich günstiger?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
- Eigentumswohnungen bieten die Chance auf Wertsteigerung und Vermögensaufbau, sind aber mit direkter Steuerpflicht und höheren Nebenkosten verbunden.
- Genossenschaftswohnungen sind oft stabiler in den laufenden Kosten und steuerlich einfacher, bieten jedoch keine individuelle Eigentumsbildung.
Entscheidend ist, welche Prioritäten du setzt: langfristige Kapitalanlage oder sichere Wohnform mit geringem Verwaltungsaufwand.
Fazit: Eigentum bestimmt die Steuer
Der Unterschied in der Immobilienbesteuerung zwischen Eigentums- und Genossenschaftswohnungen hängt im Kern vom Eigentumsverhältnis ab. Wer eine Eigentumswohnung besitzt, zahlt Steuern direkt an Staat und Kommune. Wer Mitglied einer Genossenschaft ist, trägt die Steuer nur indirekt über die Nutzungsgebühr.
Ein gutes Verständnis dieser Unterschiede hilft, die eigene Wohnsituation besser zu planen – sowohl finanziell als auch steuerlich.










